Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Verträge und Leistungen, einschließlich Auskünfte und Folgegeschäfte, außer es wurden ausdrückliche abweichende schriftliche vertragliche Absprachen getroffen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Warenlieferung an ihn vorbehaltlos ausführen, im Übrigen gelten spätestens mit Warenentgegennahme durch den Besteller unsere Bedingungen als angenommen.
2. Angebote und Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind stets freibleibend, maßgeblich für den Umfang zu erbringender Leistungen und Lieferungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung, telefonische Bestellungen sind rechtsverbindlich, die Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung hat lediglich rechtsbeständigen Charakter, diese legt jedoch den konkreten Auftragsumfang verbindlich fest.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur annähernd. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form etc. sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind, insbesondere bezogen auf Änderungen, die auf dem technischen Fortschritt unserer Handelswaren und Eigenerzeugnisse beruhen.
An sämtlichen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen etc. einschließlich der Abbildungen in Katalogen und anderen Verkaufs- und Werbematerialien behalten wir uns ausdrücklich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor, Unterlagen die im Rahmen der Angebotsunterbreitung nur für den Besteller bestimmt und nicht allgemein zugänglich sind, sind nach Aufforderung durch uns unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten unsere Preise, ausschließlich Verpackung. Frachtkosten gehen zu Lasten des Empfängers. Angemessene Preisberichtigungen bleiben, insbesondere im Fall der Erhöhung unserer bzw. der Kalkulation unserer Zulieferanten sowie in die Warenproduktion und den –bezug eingeschalteter Dritter zugrundeliegenden Kosten (z.B. Materialpreise, Löhne, Tarife, etc.), vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn Vorauszahlung geleistet wurde.
4. Zahlungsbedingungen
In jedem Fall behalten wir uns generell vor, nur gegen Vorauskasse, per Nachnahme, oder gegen eine sonstige Form der Zahlungsbesicherung zu liefern bzw. bei laufender Geschäftsverbindung bereits gewährte Zahlungskonditionen umzustellen.
5. Lieferzeit und Lieferbedingungen
Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich und angenähert, außer es werden ausdrücklich Fix-Liefertermine schriftlich vereinbart.
Bei Handelsware oder Auftragsfertigung, etc. bleiben rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung ausdrücklich vorbehalten. In Fällen höherer Gewalt und sonstiger nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Mangel an Transportmitteln,
auch wenn diese Fälle bei Vorlieferanten eintreten), verlängern sich die Lieferfristen und –termine im angemessenen Umfang. Zeichnen sich insoweit unverhältnismäßig lange Lieferverzögerungen ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, nimmt er etwa die bestellte Ware ganz oder teilweise nach Bereitstellung und Benachrichtigung nicht ab, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt,den uns entstehenden Schaden, einschließlich eventuell anfallender Mehraufwendungen geltend zu machen.
Weiters geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, wo er in Annahmeverzug gerät. Falls keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgen sämtliche Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Werk/Lager (Incoterms in der jeweils geltenden Fassung). Die Auswahl der Versandart erfolgt durch uns, bei Großaufträgen und Lieferung einer größeren Menge sperriger Artikel (z.B. komplette Lokalausstattung) ist das Treffen schriftlicher Sondervereinbarungen möglich. In jedem Fall haben wir das Recht, Teillieferungen vorzunehmen.
6. Reklamationen und Mangelfolgeschäden
In Übereinstimmung mit den im Handelsgesetz geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten ist die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu untersuchen, Reklamationen haben spätestens innerhalb von 14 (i.W. vierzehn) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu erfolgen und geben kein Recht zur Zurückbehaltung
oder Kürzung von Zahlungen. Das Recht zur Nachlieferung, Wandelung oder Minderung des Kaufpreises steht dem Besteller nur dann zu, wenn eine Nachbesserung durch uns oder einen von uns autorisierten Dritten aus technischen Gründen nicht möglich ist oder endgültig fehlgeschlagen ist.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen dann nicht, wenn ein Fehler nicht oder nicht fristgerecht angezeigt wurde und uns nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde, ferner bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung der Ware, bei Verwendung von Teilen, die unsererseits nicht genehmigt worden sind, die die Funktion und Eigenschaften der Ware negativ beeinträchtigen. Natürlicher Verschleiß ist
stets von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Grundsätzlich, soweit nicht gesetzlich abweichend geregelt oder von uns ausdrücklich zugesichert, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 (i.W. sechs) Monate gerechnet ab Versendung, hierin eingeschlossen ist der Ersatz von Mangelfolgeschäden.
In jedem Fall tritt die Verjährung der Ansprüche des Bestellers nach sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge, ein. Bei Mangelfolgeschäden ist unsere Ersatzpflicht auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, sind ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für einen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, außer diese Schäden wurden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch uns verursacht. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften haben zur Vorraussetzung,dass wir im Rahmen der getroffenen Absprachen ausdrücklich derartige Zusicherungen schriftlich abgegeben haben.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen aus dem konkreten Auftragsverhältnis bzw. bis zum Eingang aller Zahlungen aus laufender Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies gilt auch ausdrücklich dann, wenn sich der Besteller zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten eines Dritten mit unserer Kenntnis und unserem Einverständnis bedient, etwa im Rahmen eines Delkredere-Vertrages. In diesem Fall erlischt der Eigentumsvorbehalt erst dann, wenn die entsprechende Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben ist, bzw. bei einem Kontokorrentverhältnis der entsprechende Saldo ausgeglichen wurde.
Soweit der Besteller für uns erkennbar ein Wiederverkäufer ist, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, wobei er uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des ihm in Rechnung gestellten Kaufpreises abtritt, die dem Besteller gegenüber seinen Kunden oder Dritten erwachsen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der verkauften Ware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht zulässig.
Im Rahmen eines Vergleichs oder Konkurses erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf sämtliche zur Masse gehörende, von uns gelieferte und bereits vom Besteller bezahlte Ware zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Ferner steht uns das Aussonderungsrecht zu, falls eine Zahlungseinstellung des Bestellers vor Erfüllung unserer Forderungen erfolgt.
8.Haftung
Falls unsere Haftung nicht aufgrund bestehender zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend ist, haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln bzw. Unterlassen. Dies gilt auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
sowie sonstige Beauftragte.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, falls nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, ist unser Hauptsitz. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Salzburg; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. In jedem Fall findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzburg
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame bzw. ungültige Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.